Nachdem wir gesehen haben, dass die rechtlichen Erwägungen von Hartmut teilweise nicht wasserdicht waren (sind, denn ich glaube kaum, dass er seine Meinung ändert, was auch nicht schlimm ist) Nachdem wir jetzt das Problem isoliert haben, können wir die Ratsrichtlinie hinter uns lassen und anfangen kreativ nach Vorne zu sehen. Die Entscheidung des Parlaments hat nachgewiesen, dass eine Harmonisierung in Richtung einer Erweiterung der Patentansprüche nicht mehrheitsfähig war. Axel sagt, das Abgrenzungsproblem bleibt (jetzt mal abgesehen von Hartmuts Ansicht man könne den Anspruch auf das beschriebene Gerät beschränken) Wenn es aber schwierig ist abzugrenzen, weil man Turing-Maschinen beliebig umformen kann, wie kann man dann einerseits Turing-Dinge in der Aufzugsteuerung zulassen und im PC nicht? Axel behauptet, das ginge nicht. Ich kenne zuviele Bereiche des Rechts, die nicht abgrenzbares abgrenzen, um ihm auf diesem Argument zu folgen. Denn letztlich ist es eine Wertentscheidung. Wertentscheidungen müssen aber anhand Kriterien abgegrenzt werden, die man entscheidungshalber gut identifizieren kann. Dabei fallen mir ein ganze Menge Dinge ein: Alles was oberhalb I/O ist z.B. könnte herausgenommen werden. Oder eben alle algorithmen, die eine reine Datenveränderung zum Ziel haben. Alles was Richtung Bildschirm geht. Wir haben das hier 'mal zu Data-Retentions durchexerziert und sind bei einer Frist von 3 Wochen gelandet. (BTW, dazu sollten wir irgendwann ein Whitepaper machen.) Das gleiche Ziel verfolge ich hier. Ich will abseits vom politischen Schlachtgetöse ein Abgrenzungskriterium finden. Gruss Rigo Am Tuesday 12 July 2005 10:23 verlautbarte Lutz Donnerhacke : > > ich glaube nach wie vor, dass der Ratsentwurf aus Sicht der freien > > Softwarentwickler besser gewesen waere, als das was das EPA derzeit > > praktiziert. D.h. noch lange nicht, dass es nicht sinnvolle > > Verbesserungsvorschlaege gibt. > > Auch hier habe ich eine andere Ansicht. Momentan ist Deine Aussage > sicher berechtigt, jedoch gilt sie nicht lange genug, um beruhigt > Urlaub machen zu können.
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