Re: Softwarepatente abgelehnt
> Jetzt aber mal halblang Kurt. Ich habe Hartmut Pilch nirgendwo
> hintenrum angefeindet und schon gar nicht persoenlich, sondern suche
> hier die unmittelbare Auseinandersetzung.
[...]
> Nochmal ein konkretes Beispiel. Hartmut wirft mir
> vor, ich wuerde auf das Kriterium "naheliegender technischer Beitrag"
> ausweichen, obwohl die Richtlinie dazu gar nichts schreibt. Ich zitiere
> ihm daraufhin Art. 2 b des Richtlinentwurfs, in dem woertlich von einem
> nicht naheliegenden technischen Beitrag die Rede ist. Dennoch besteht
> er darauf, dass seine Aussage richtig war und meine falsch.
Hier noch mal die Antwort, die ich darauf gab:
> Am 11 Jul 2005, um 10:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
> > > > Jetzt weichst du auf "nicht naheliegend" aus.
> > > >
> > > > Und dazu schreibt die Richtlinie gar nichts.
> > >
> > > Deine Behauptung ist schlicht falsch. Ich zitiere woertlich aus dem
> > > Richtlinenentwurf (Art. 2 b) des Rats:
> > >
> > > "Technischer Beitrag" ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem
> > > Gebiet der Technologie, der neu und f�r eine fachkundige Person nicht
> > > nahe liegend ist."
> >
> > Das bestaetigt nur, was ich sagte: die Ratsfassung schreibt dazu gar
> > nichts.
> >
> > Sie wiederholt nur Selbstverstaendlichkeiten des Patentrechts in ihrer
> > abstraktesten Form.
> Zuerst behauptest Du, im Richtlinienentwurf wuerde nichts von einem
> nicht naheliegenden technischen Beitrag stehen.
Das habe ich nie behauptet. Natuerlich kommt das Wort "nicht naheliegend"
darin vor. Aber es wird in keiner Weise mit beschraenkenden Inhalten gefuellt.
Du behauptetest, eine Blocksatz-Rechenregel waere, wohl im Gegensatz zur
IDEA-Regel, laut Ratstext nicht patentierbar, da naheliegend.
Damit wichts du eigentlich schon dem Thema aus, denn die Frage war nicht,
ob IDEA/Blocksatz naheliegend sind, sondern ob sie grundsaetzlich patentfaehige
Genenstaende darstellen sollen. Dies hattest du damit implizit bejaht.
Deine Behauptung war aber noch in einer zweiten Hinsicht unredlich.
Denn die Ratsfassung bietet keinerlei Hinweise dazu, wie das
"Nicht-Naheliegen" = der "erfinderische Schritt" beurteilt werden sollen.
Sie wiederholt hier nur laengst im Patentrecht verankerte abstrakte
Anforderungen, und dies zu Recht.
> Konkrete Anmerkungen zu dieser "Argumentationstechnik"?
Diese Technik nennt man "Wortverdrehung".
Du spielst mit moeglicher Mehrdeutigkeit des Satzes "Zu Nichtnaheliegen
schreibt die Richtlinie gar nichts" und waehlst gezielt eine
unwahrscheinliche Bedeutungsvariante aus, die im gegenbenen Kontext
keinen Sinn ergibt.
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