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Re: crypto gesetzgebung in .de [u]



Mir ist keine andere Resource bekannt, aber Du kannst einfach 'mal beim 
BSI (http://www.bsi.de)

Die Crypto-Sachen sind immer noch als "double-use" Technologie 
angesehen. Diese ist geregelt in der VERORDNUNG (EG) Nr. 3381/94 DES 
RATES vom 19. Dezember 1994 über eine Gemeinschaftsregelung der 
Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. 

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31994R3381&model=guichett

Dazu gibt es Ausführungsbestimmungen des Auswärtigen Amtes. Aber, wie 
gesagt, das BSI sollte sowas wissen. Danach kann man immer noch 
hinterfragen.

Gruss

Rigo

Am Tuesday 07 June 2005 11:01 verlautbarte Andreas Jellinghaus [c] :
> Mir geht es darum, source und binaries von openssl verfügbar zu
> machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles
> aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch
> bei irgendeiner behörde anzeigen und abstempeln lassen muss.

Attachment: pgpK8rU2zwvW1.pgp
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