Mir ist keine andere Resource bekannt, aber Du kannst einfach 'mal beim BSI (http://www.bsi.de) Die Crypto-Sachen sind immer noch als "double-use" Technologie angesehen. Diese ist geregelt in der VERORDNUNG (EG) Nr. 3381/94 DES RATES vom 19. Dezember 1994 über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31994R3381&model=guichett Dazu gibt es Ausführungsbestimmungen des Auswärtigen Amtes. Aber, wie gesagt, das BSI sollte sowas wissen. Danach kann man immer noch hinterfragen. Gruss Rigo Am Tuesday 07 June 2005 11:01 verlautbarte Andreas Jellinghaus [c] : > Mir geht es darum, source und binaries von openssl verfügbar zu > machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles > aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch > bei irgendeiner behörde anzeigen und abstempeln lassen muss.
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