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Datenschutzklage gegen T-Online



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Holger Voss
[...]                                          E-Mail: hvoss@xxxxxxxxxxx
                                                 Tel.: +49 251 [...]
48[...] Münster                                   Fax: +49 251 [...]



                                               Münster, den 19. Mai 2005



                      P r e s s e e r k l ä r u n g

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                    Datenschutz-Klage gegen T-Online:
                        Entscheidung am 30. Juni

Am heutigen Donnerstag verhandelte das Amtsgericht Darmstadt eine Klage
gegen die T-Online AG. Die Klage richtet sich gegen die Speicherung von
Internet-Verbindungsdaten, die nach Ansicht des Klägers illegal ist. 1)

Das Datenschutzrecht sieht ausdrücklich vor, dass die fraglichen
Verbindungsdaten nicht aufbewahrt werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur,
wenn und soweit die Daten für Abrechnungszwecke oder einen
funktionierenden Betrieb erforderlich sind.

Dem T-Online-Anwalt gelang es heute vor dem Amtsgericht nicht, Richter
Kirchhoff davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung der fraglichen
Daten - insbesondere der jeweils benutzten Internetadresse ("IP-
Adresse") - tatsächlich zur Abrechnung erforderlich sei. Er musste
einräumen, dass die abrechnungsrelevanten Daten sehr kurzfristig
ausgewertet würden, aber auch nach ihrer Auswertung noch monatelang (80
Tage nach Rechnungserstellung) aufbewahrt würden.

Zur Sprache kam unter anderem, dass andere Internetanbieter auch ohne
die Speicherung dieser Daten arbeiten und abrechnen können 2).

Nach knapp einstündiger Verhandlung wurde die Verhandlung abgebrochen,
T-Online hat jetzt noch einmal die Möglichkeit dem Gericht schriftlich
darzulegen, warum sie die fraglichen Verbindungsdaten benötigt.
Anschließend hat der Kläger die Möglichkeit, ebenfalls schriftlich auf
diese Ausführungen einzugehen.

Die Verkündung einer Entscheidung hat das Gericht für den 30. Juni
angesetzt. Dabei kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen
Beweisbeschluss handeln.

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1) vgl. meine diesbezügliche Presseerklärung vom 10. Mai diesen Jahres
   (http://www.fitug.de/debate/0505/msg00017.html) sowie den Artikel
   "T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt",
   http://www.heise.de/newsticker/meldung/59457

2) vgl. den Artikel "Keine Speicherung von IP-Adressen bei Lycos DSL",
   http://www.heise.de/newsticker/meldung/59642

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