Also, wenn man nicht linken darf, ist das ein Maulkorb. Weil aber das LG München sehr wohl die Auseinandersetzung mit Art. 5 GG gescheut hat, hat es gesagt: Ihr dürft Reden, aber nicht linken. Wenn aber linken reden ist, dann dürft ihr auch nicht Reden. Ich suche mir mal den Volltext. Falls jemand eine bessere Quelle hat, bitte posten, denn der Blog hat aufgegeben (timeout) Rigo Am Monday 07 March 2005 20:20 verlautbarte Axel H Horns : > <http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/03/07/keine-links/> > > 7. 3 .2005 > KEINE LINKS > > heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar > nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über > die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten. >
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