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OLG Karlsruhe: Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein



Hallo,

folgende Meldung habe ich heute auf der Homepage des OLG Karlsruhe
entdeckt (http://www.olg-karlsruhe.de und dort bei den
Pressemitteilungen nachsehen). Nachstehend ein Auszug aus der
Mitteilung.

Wenn man den Schlußabsatz liest, wird auch deutlich, daß nicht endgültig
entschieden worden ist, sondern daß es hier erst einmal um die Frage
geht, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 1 Ws 152/04 -)

| Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts 
| Karlsruhe entschieden und damit einem Antrag auf gerichtliche
| Entscheidung eines ehemals bei einer Hochschule in Baden-
| Württemberg tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiters stattgegeben.

| Nach dessen Ausscheiden im Jahre 1998 hatte er über die 
| „Mail-Server“ der Hochschule weiterhin mit dort tätigen Dozenten,
| Wissenschaftlern und Freunden Kontakt gehalten und so z.B. auch 
| über Vereine weitergeleitete Nachrichten Dritter auf seinem 
| Privatrechner erhalten. Im Herbst 2003 wurde ihm seitens der 
| Hochschule die Benutzung der Kommunikationseinrichtungen untersagt,
| gleichzeitig wurden alle an ihn gerichteten und oder von ihm 
| stammenden Nachrichten, in welchen sein Name im Adressenfeld vorkam,
| technisch ausgefiltert, ohne dass andere Absender oder Empfänger 
| hiervon unterrichtet worden waren.

[...]


| Der 1. Strafsenat hat deshalb die Aufnahme von Ermittlungen durch
| die Staatsanwaltschaft angeordnet. Diese muss nun unter anderem 
| klären, ob das Ausfiltern von „e-mails“ unbefugt war oder hierfür
| ein Rechtfertigungsgrund, wie etwa die Befürchtung der Infiltration
| von Viren, zur Verfügung stand.


-ut

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