Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?
On Wed, Jan 12, 2005 at 01:42:09AM +0100, Thomas Hochstein wrote:
> Sog. "deep links" (wer denkt sich so dämliche Bezeichnungen eigentlich
> aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zulässig; das "Framing" einer
> fremden Seite ohne weiteres nicht.
Hm, da fallen mir die Google Image Search und der rechtliche Alptraum,
Google Cache, ein. Hat Google so viel Marktmacht, dass da keiner klagt, aus
Angst seine Seiten fliegen dann ganz aus dem Suchindex? Schoene neue Welt.
Nils
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C: Ich möchte nicht länger "Junge" genannt werden. Ich finde den Ausdruck
demütigend und sexistisch.
H: Wie möchtest Du dann genannt werden? [aus "Calvin and Hobbes"
C: "Genetisch bevorzugter Jugendlicher". by Watterson]
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