Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?
Am 11 Jan 2005, um 11:17 hat Florian Weimer geschrieben:
> * Hanno Wagner:
>
> > Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
> > Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
> > oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?
>
> ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserklärung". Ich glaube, daß
> beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird man
> ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen wird,
> ist eher fraglich.
Spaetestens seit der Paperboy Entscheidung des BGH duerfte die Sache
doch klar sein.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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