Am Wednesday 13 October 2004 23:10 verlautbarte Oliver Gassner : > > Das sehen verschiedene Leute verschieden. Sicher ist es juristisch > anfechtbar. Faktisch aber _konnte_ die Richterin verurteilen, weil > über manche Dinge sehr wischiwaschi geredet worden ist. > Nur um Dir mal Deine Naivität zu nehmen: Faktisch konnte die Richterin verurteilen, weil eine Verurteilung samt Begründung sie maximal 2-3 Stunden kostet während ein Freispruch sie mindestens einen Tag Arbeit -wenn nicht mehr- gekostet hätte. Eine andere Möglichkeit der Beurteilung gibt es nur, wenn die schwarze arme Witwe Opfer einer üblen Intrige geworden ist. Verstehst Du? Die Richterin _musste_ aus Zeit- und Opportunitätsgründen so entscheiden, _weil_ sie Amtsrichterin ist und keine Zeit hat und noch befördert werden will. Deswegen ist es auch eine _strukturelle_ Spannung zwischen Meinungsfreiheit (schwieriges Gebiet) und Amtsgericht (einfache Serienjustiz). Gruss Rigo
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