Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Thomas Hochstein wrote:
>
> > Die Links sind Bestandteil einer kritischen Berichterstattung und
> > Dokumentation zu den Sperrungsverfuegungen.
>
> Wenn ich die - knappe - Urteilsbegründung nicht mißverstanden habe,
> ist das genau der (ein?) Punkt, in dem die Vorsitzende anderer Ansicht
> war.
Ja, bleibt nur die Frage warum. Das wird dann hoffentlich in der
schriftlichen Urteilsbegruendung stehen. So wie ich den Verlauf der
muendlichen Verhandlung erlebt habe, draengt sich mir die Annahme,
dass sich die Richterin ueber die massgeblichen (Rechts-)Fragen
bereits Gedanken gemacht hatte, nicht unbedingt auf.
Man darf gerade bei Strafverfahren nicht immer davon ausgehen, dass
das Gericht ein Urteil faellt, das auf einer strukturierten und
sachlichen Subsumtion der massgeblichen Fakten beruht. Man muss auch
beruecksichtigen, dass so ein Amtsrichter ein grosses Fallpensum zu
bewaeltigen hat und deshalb vielfach sich gar nicht intensiv
rechtlich vorbereiten kann. Das ist bei vielen Faellen des
Strafrichteralltags wie Trunkheitsfahrten oder Ladendiebstaehlen auch
nicht noetig. Hier ist es halt mal ein bisschen anders.
Gruesse
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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