Re: Zwei Gedanken zu Links
Florian Laws schrieb:
> Ich denke, man kann die Verantwortung für die verlinkten Inhalte (soweit
> zum Zeitpunkt der Linksetzung bekannt) nicht strikt darauf beschränken,
> dass es nur um genau die Inhalte geht, die in dem Dokument stehen, auf
> das der Link zeigt. [...]
Ack, auch zu den folgenden Absätzen.
> Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden
> zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu
> wühlen, um zu prüfen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare
> Inhalte versteckt sind.
Das ist dann eine Frage des Vorsatzes. Wenn er es nicht gewusst hat
(und auch nicht billigend in Kauf genommen), dann ist er raus.
> 2) Links als Literaturverweis oder "Zugänglichmachung"
>
> Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW
> der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion
> über den bloßen Literaturverweis hinaus, eben weil man so schön einfach
> darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument
> angezeigt wird.
Ja, das ist ein wesentlicher Punkt.
Wenn ich aber eine bloße textuelle URL vergleiche mit einer durch
entsprechende Tags "aktivierten" solchen, halte ich den Unterschied
für zu marginal, um für die rechtliche Bewertung relevant zu sein;
denn ich kann die URL auch kopieren (c&p) oder schlicht abtippen. Der
richtige Vergleich wäre IMHO insofern nicht "Literaturverweis/Fußnote
auf Papier contra Link in einem Hypertext-Dokument", sondern
"textuelle URL contra Link".
Das kann man allerdings sicherlich auch anders sehen, wenngleich ich
meine Ansicht für die richtigere halte. :)
-thh
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