On 2004-07-14 15:40:27 +0000, R. Lemke wrote:
die Sicherstellung des Zugriffs nur für Befugte, sprich Ärzte
und in einem gewissen Ausmaß Apotheker (die Krankenkassen
bekamen bis Anfang diesen Jahres bis auf einige wenige
Ausnahmen immer nur anonymisierte Daten zu sehen), und die vielen
neu entstehenden Begehrlichkeiten von außen. Bestes Bespiel
ist ja Toll Collect, dessen Datenschutzklausel in der Praxis meines
Wissens keine 14 Tage Bestand hatte.
Ich habe bei der Lektüre des c't-Artikels nur den Kopf
geschüttelt. Eigentlich nette Idee, aber leider unrealistisch.
was mir nach der Lektüre unklar ist: Anscheinend ist ein Zugriff
auf die Daten nur mit Zustimmung des Patienten möglich
(Verschlüsselung). Wie ist dann ein Zugriff bei
Nicht-Ansprechbarkeit des Patienten (Notarzt) möglich? Oder gibt
es da "Backdoors"?
Gruß
Martin