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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



* Holger Voss wrote:
> Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (02.07.2004 11:23):
>| Das TDDSG enthält *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine
>| Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die
>| Vorraussetzung des TDDSG zur Speicherung nicht vor, können andere
>| Gesetze/Verträge diese Rechtsgrundlage schaffen.
>
> Wie verstehst du das Wort "nur" in: "Der Diensteanbieter darf
> personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur
> erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die
> Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen
> (Nutzungsdaten)."

Aus dem TDDSG ergeben es keine weiteren Gründe für eine Speicherung als die
Aufgeführten. Aus anderen Gesetzen kann es weitere Gründe geben.

Anders gesagt: Wer o.g. Daten speichert braucht als Begründung nur das TDDSG.

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