Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
Am 2 Jul 2004, um 9:23 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> >
> > Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dürfen nicht einmal
> > erhoben werden.
>
> Du liest das Gesetz falsch :-)
>
> Das TDDSG enthält *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine Erlaubnis
> zur Speicherung von personenbezogenen Daten.
Das kann man so nicht sagen. Das TDDSG enthält ein Verbot mit
Erlaubnisvorbehalten.
Liegen die Vorraussetzung
> des TDDSG zur Speicherung nicht vor, können andere Gesetze/Verträge
> diese Rechtsgrundlage schaffen.
Aber nicht soweit es um Nutzungsdaten geht, weil § 6 TDDSG insoweit
eine abschliessende Regelung trifft.
Die Frage ist nur die, ob es sich nicht doch um Verbindungsdaten
handelt, die dem TK-Recht unterfallen. Insoweit unterscheidet sich § 96
Abs. 2 TKG aber nicht wesentlich vom TDDSG. Auch dananch besteht
grundsaetzlich die Pflicht, Vebindungsdaten unmittelbar nach dem Ende
der Verbindung zu loeschen, soweit die Speicherung nicht zu
Abrechnungszwecken, fuer Einzelverbindungsnachweise oder zur
Stoerungsbeseitigung erforderlich ist.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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