Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
* Thomas Stadler:
> Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
>
>> * Thomas Stadler:
>>
>> > Was ist dennn fehlerhaft?
>>
>> Zum Beispiel das hier:
>>
>> | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
>> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
>> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
>> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
>
> Das ist rechtlich korrekt.
Nur, wenn es wirklich um "Internetdienste" geht, die unter das TDDSG
fallen. Die Pressemitteilung erwähnt aber aber "Internetprovider".
Eine Eingliederung eines Systems in das Internet ist wird, soweit ich
unterricht bin, nicht als Teledienst aufgefaßt.
(Das neue TKG erlaubt z.B. zur Mißbrauchsbekämpfung ausdrücklich Data
Mining auf Verkehrsdaten, und der ISP darf dazu auch Verkehrsdaten an
ausländische, nicht-öffentliche Stellen übermitteln.)
Gut, mag sein, daß der Absatz korrekt ist, aber er dann gibt es in der
Pressemitteilung zwischen dem ersten und zweiten Absatz einen
deutlichen inhaltlichen Bruch. Ich gehe davon aus, daß das Absicht
ist, und so etwas ist einfach unlauter.
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