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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



* Thomas Stadler:

> Was ist dennn fehlerhaft? 

Zum Beispiel das hier:

| Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
| darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
| von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
| eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.

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