Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
On Thu, Jul 01, 2004 at 08:07:38AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> * Marc Haber wrote:
> > On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> >> Auch sonst nicht.
> >
> > Eventuell ist es notwendig, um die Rechnung dem Kunden gegenüber
> > belegen zu können, analog zum Einzelverbindungsnachweis.
>
> IP-Adressen sind nicht mit abrechnungsrelevanten Verbindungen korreliert.
> Beispiel: Im Fall von Kanalbündlung wird eine Adresse für mehrere
> abrechnungsrelevante Verbindungen benutzt, die noch dazu ständig wechseln
> können.
Bitte Dialup-Brille absetzen. Volumentarifierte und/oder RADIUS-freie
Anbindungsmodelle existieren.
Und ein einzige Bytesumme ist an der Stelle oft nicht ausreichend um
die Rechnung belegen zu können. Da reicht's dann, das der Kunde sagt
"den Traffic hab ich nicht gemacht", und man kann das abschreiben.
Grüße
Marc
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Marc Haber | "I don't trust Computers. They | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | How to make an American Quilt | Fax: *49 721 966 31 29
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