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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



On Thu, 1 Jul 2004 09:36:51 +0200, Axel H Horns <axel.h.horns@xxxxxxx> wrote:
> 
> On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:
> 
> > Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
> > Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
> > nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
> > die zuständigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).
> >
> > Ist es nötig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
> > Presseerklärung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
> > verstanden?
> 
> Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen
> die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
> vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
> 
>           IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz
> 
> zu protokollieren.

Richtig.
Sie sagen aber auch (in der Einleitung), dass die Herausgabe der
IP-Adresse verlangt würde, was mindestens eine Verkürzung des
tatsächlichen Sachverhalts darstellt. Das meine ich mit Verwirrung
stiften.

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