[FYI] Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen
SPIEGEL ONLINE - 08. Juni 2004, 16:47
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,303298,00.html
Erste Verurteilung
Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen
Die Hatz ist eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P-
Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus
fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch
private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.
Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht
Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes
zwischen Musiktauschbörsen und Musikindustrie ein: Es ist die
Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23
Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro ärmer: Auf diese
Schadenersatzsumme einigten sich seine Anwälte mit denen der
Phonoverbände.
Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen
gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den Dächern.
Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anwälten,
nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro
eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei.
[...]
Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei
Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus
einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der
Klägerseite verbunden ist".
Das ist sie tatsächlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg
beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer
Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohmärkten und einer
Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die
proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI
mit Nachdruck die Pirateriebekämpfung und erzielt konsequent
Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland
nicht."
Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in
Stuttgart möglich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder
beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe
nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten"
sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt womöglich wochenlang
auf eine Bestandsaufnahme warten zu müssen, hätten die klagenden
Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu
verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.
[...]
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