---------- [fwd] ---------- Uebermittelte Golem.de-News vom 01.06.2004 Jura-Professor kritisiert Abmahnung wegen Rechtsberatung Keine Abmahnungsbefugnis fuer Anwaelte wegen Rechtsberatung? Aus aktuellem Anlass hat Prof. Dr. Maximilian Herberger vom Institut fuer Rechtsinformatik der Universitaet des Saarlandes jetzt die Abmahnung von Website-Betreibern wegen unerlaubter Rechtsberatung kritisiert. Am Freitag, den 28. Mai 2004, war bekannt geworden, dass der Muenchner Rechtsanwalt und Geschaeftsfuehrer der Dialer-Firma Global Netcom, Bernhard Syndikus, die Betreiber der Websites Dialerschutz.de und Computerbetrug.de wegen unerlaubter Rechtsberatung abgemahnt hat. Immer wieder werde von Anwaltsseite aus versucht, im Wege der Abmahnung gegen Internet-Angebote vorzugehen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, aktuelle Rechtsdiskussionen zu foerdern. Laut Herberger existiert eine derartige Abmahnungsbefugnis fuer Anwaeltinnen und Anwaelte nicht. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (6. Zivilsenat, Urteil vom 22. August 1995, Az: 6 U 144/95) habe diesbezueglich in aller wuenschenswerten Klarheit entschieden, dass weder das Rechtsberatungsgesetz noch die zu ihm ergangenen Ausfuehrungsvorschriften Rechtsanwaelten als Dritten Ansprueche auf Unterlassung von Verstoessen gegen das Rechtsberatungsgesetz einraeumen, erlaeutert Herberger. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Aufsatz von Wolfgang Michel http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm hin, der sich mit dem Thema der unerlaubten Rechtsberatung in Mailinglisten befasst. Zudem sollte bei entsprechenden aktuellen Auseinandersetzungen die von der Bundesregierung geplante, durchgreifende Aenderung des Rechtsberatungsgesetzes in die Planung mit einbezogen werden. Quelle: http://www.golem.de/0406/31501.html -------------------------------------------------------
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