Re: Teen who posted own photo charged with child porn
## Joerg-Olaf Schaefers (listen@xxxxxx):
> >> On 2004-04-06 18:17:20 +0200, Christoph Moench-Tegeder wrote:
> >> > die Rede, sondern von Ermittlungen gegen das Kind. Das macht die Sache
> >> s/Kind/Jugendliche/
> > Stimmt, zumindest nach hiesiger Definition.
> In den USA liegt die Grenze für "Kind" in diesem Fall bei 18 Jahren.
Also doch "Kinder"pornographie. Und wenn die Verbreitung solcher Werke
unter Strafe steht, werden eben Ermittlungen eingeleitet, das ist
nunmal so. So ein Verfahren kann auch wieder eingestellt werden,
aber dafuer sind die dortigen behoerden zustaendig.
> >> Eine Abtreibung könnte sie bekommen, aber Bilder von ihr sind
> >> _Kinder_porno?
> > Hierzulande ist die unterste Grenze [..]
> Da haben sich zum ersten April ein paar Dinge verändert:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/46315
Gut, aber das betrifft nicht die Altersgrenzen. Von den Aenderungen
sind fuer diese Diskussion anscheinend nur die Paragraphennummern
von Belang. (Ich habe aus der Juris-Datenbank zitiert, aus reiner
Gewohnheit, und habe nicht die Aktualitaet ueberprueft).
However, in USA gilt nunmal deren Recht und die dortigen Vorgaenge
mit hiesiegem Strafrecht zu betrachten kann auch zu unsinnigen
Ergebnissen fuehren.
Mich verwundert nur die "reflexartige" Anwendung von Begriffen
wie Missbrauch, wo dem Anschein nach nur ein Kind/Jugendliche
(wie auch immer) aus eigenem An-/Spieltrieb gehandelt hat.
Aber man muss ja nicht alles verstehen.
Gruss,
Christoph
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