[FYI] Weitere Ausdehnung der Telefonüberwachung gefordert
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18.02.04
Weitere Ausdehnung der Telefonüberwachung gefordert
Die Bundesländer Hessen und Bayern wollen die Möglichkeiten zur
Telefonüberwachung im Strafverfahren erweitern, um damit dem Umstand
Rechnung zu tragen, dass in kriminellen Kreisen die Bedeutung des
mobilen Fernsprechverkehrs ständig zunehme. Zu diesem Zweck soll der
Straftatenkatalog des § 101a StPO erweitert werden auf "die gewerbs-
oder bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und
Wechseln", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
nach dem Völkerstrafgesetzbuch", "besonders schwere Fälle des
Betruges, des Computerbetruges, des Subventionsbetruges und des
Bankrotts", "Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie
Bestechlichkeit und Bestechung" und "alle Formen des sexuellen
Missbrauchs von Kindern, alle Formen des schweren Menschenhandels
sowie des Umgangs mit kinderpornographischen Schriften nach § 184b
StGB" (via beck-aktuell).
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