[FYI] BGH: Zur strafrechtlichen Verurteilung von Raubkopierern
<http://blawg.saschakremer.de/weblog/001227.html>
15.02.04
BGH: Zur strafrechtlichen Verurteilung von Raubkopierern
Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main einen Unternehmer wegen der
Vervielfältigung von Aufnahmen von Eros Ramazotti und Eric Clapton zu
einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt hatte, weil der
Unternehmer nicht die erforderlichen Vervielfältigungsrechte besessen
hatte, wird sich nun der BGH mit diesem Fall beschäftigen. Im
Revisionsverfahren hat der Angeklagte eingewendet, er könne nicht
verurteilt werden, solange nicht die jeweiligen Inhaber der
Vervielfältigungsrechte durch das erkennende Gericht ausfindig
gemacht worden seien. Dies hatte das LG Frankfurt nicht getan.
Das Problem: Die Rechte an den Werken von Eric Clapton werden von
mehr als 50 Firmen weltweit gehalten. Würde das erkennende Gericht
nun für jedes der betroffenen geschützten Werke den Rechteinhaber
ermitteln müssen käme dies einer "Beweisführung quer durch die Welt"
gleich. Die Entscheidung des BGH wird für den 03.03.2004 erwartet
(via beck-aktuell).
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