Am 05.01.2004 23:57 schrieb Heiko Recktenwald:
On Mon, 5 Jan 2004, Thomas Stadler wrote:Nach meiner Einschaetzung ist auch die Ueberwachung aller Buerger Unrecht (vulgo: ein Grundrechtseingriff). Wenn es dann noch so ist, dass dieseDas will ich ja gerne bejahen. Grundrechtseingriff der dann gerechtfertigt
Eine Überwachung aller Menschen kann imo nicht gerechtfertigt sein, jedenfalls nicht so pauschal.
ist. Aber ist sowas schon "Ueberwachung" oder schafft es nur die Moeglichkeit dazu? Erstmal entstehen ja nur riesige Datenmengen.
Was allein die Unschuldsvermutung in meinen Augen ziemlich in Frage stellt führt. Ich gehe davon aus, dass an einer bestimmten Stelle, mithilfe eines bestimmten Dienstes oder einer bestimmten TK-Anlage eine Straftat vorbereitet oder begangen wird und ermittle daraus resultierend, mehr oder weniger verdachtsunabhängig, gegen den gesamten Nutzerkreis. Ich erkläre damit einen bestimmten Personenkreis zu potenziellen Tätern, um eine Überwachungsmaßnahme zu rechtfertigen. Sowas ist aber normalerweise, oder war es in der Vergangenheit zu recht, nur aufgrund eines tatsächlich maßgeblichen Verdachts möglich, bzw. sollte es nach meinem Verständnis sein.
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