Am 14.12.2003 17:56 schrieb Heiko Recktenwald:
On Sun, 14 Dec 2003, Matthias Hannich wrote:Am 14.12.2003 14:17 schrieb Heiko Recktenwald:Ein interessanter Aspekt ist die Frage nationaler Gesetzgebung. Bisher hat sich unser Gesetzgeber hier nicht mit Ruhm bekleckert. Siehe die mangelhafte Umsetzung der DRM Richtlinie, Bruessel was ETWAS besser.Welche "DRM Richtlinie" meinst Du? Und wo genau liegt eine mangelhafte Umsetzung? Ein Mangel entsteht imo nicht dadurch, dass man Kann-Bestimmungen nicht umsetzt.Offensichtlich kennst Du das Problem genau ;-) Es waere schoen, wenn Du es hier mal erlaeutern wuerdest. Vergleich mal die Regelungen mit und ohne Umsetzung. Und dann wiederhole Deine Behauptung.
Irgendwie werde ich wieder nicht aus Deiner Aussage schlau, sorry liegt anscheinend an mir. Du meintest, dass eine "DRM Richtlinie" nur mangelhaft umgesetzt wurde. Ich nehme an, bzw. hat mir das meine Glaskugel so mehr oder weniger verraten, dass Du die Richtlinie 2001/29/EG meinst. Da ich nicht herausgefunden habe, wo dort eine mangelhafte Umsetzung in deutsches Recht besteht (was auch nicht im 2. Novellierungskorb geklärt werden soll) habe ich vermutet Du meintest die Nichtumsetzung aller Kann-Regelungen. Wenn Du von einem Umsetzungsmangel sprichst impliziert das, dass die Richtlinie an der Stelle gefordert hat etwas umzusetzen, was dann aber im nationalen Recht nicht geschah. Das ist mir in dieser Diskussion aber nicht bekannt, also bist irgendwie Du am Zug zu sagen, wo Du das hernimmst. :)
(Meine Aussage bezog sich dann auf die Kann-Regelung in Art. 6 Abs. 4 Unterabsatz 2 2001/29/EG)
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