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Re: Netzregulierung auf Norwegisch



Am Donnerstag, 20. November 2003 22:07 schrieb Kristian Köhntopp:

> > >
> > >  "Durch Dritte fremdbestimmte Einschränkung der Verfügbarkeit
> > >   von Inhalten für einen spezfischen Empfänger oder eine Gruppe
> > >   von Empfängern."
> >
> > Das ist ja ganz nett, aber auch nicht mehr als eine These, wobei die
> > Konsequenzen freilich nicht bedacht wurden.
>
> Es ist die zwingende Konsequenz aus den Tatsachen, daß a) die Länge der
> Publishing Pipeline im Internet 2 oder kleiner ist und b) vormals
> staatliche Funktionen hier nahezu immer privat realisiert werden.
> Entsprechend sind Vor- und Nachzensur nicht mehr unterscheidbar, 

Das will ich gar nicht bestreiten. Ich bin durchaus auch der Meinung, dass der 
Zensurbegriff auf den Pruefstand muss. Alllerdings bedarf es einer 
Abschaetzung aller Folgen.

Das Zensurverbot wird nicht durch die allgemeinen Gesetze eingeschraenkt. Wenn 
man nun hergeht und Zensur so definiert wie Du, dann bedeutet das, dass der 
Staat auch keinerlei strafbare Inhalte mehr unterbinden koennte, weil das 
Zensurverbot ja absolut gilt.

Man muss also schon etwas weiter ausholen, wenn man zu einem stimmigen Konzept 
kommen moechte.

Gruesse

Thomas


-- 
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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