Am 10/23/2003 05:18 PM schrieb Heiko Recktenwald:
Unangenehm faende ich es, wenn die Rechtsexperten des BMJ zugeben muessten, dass diese doch recht simple Frage trotz des brandneuen Gesetzes, das extra fuer diese Sachverhalte geschrieben wurde, so schwierig zu beantworten sei, dass man den Gerichten nicht vorgreifen wolle.Was sollen die denn, nachdem das Gesetz nun mal verabschiedet ist, schon anderes sagen? In jedem Gesetz gibt es Unschaerfen, die die Gerichte beschaeftigen.
Richtig. Und fu"r einige Gesetze braucht man wieviel Dioptrien, um ueberhaupt was zu erkennen? Bei diesem UrhG kann ich mich auf den Kopf stellen, ich sehe immernoch alles komplett unscharf.
Nerviger finde ich die lediglich halbe Umsetzung der EG RiLi. Was die Umgehung zum Zwecke der Anfertigung von Privatkopien betrifft.
Da hat die RiLi meines Wissens nach nichts vorgeschrieben, sondern nur kann-Moeglichkeiten dargelegt. Warum sollte sowas umgesetzt werden? Au?erdem bleibt doch das Recht auf Privatkopie, steht nichts Gegenteiliges drin.
SCNR
Ganz uebler Stil, stillschweigende Regelung durch Unterlassen.
Normal. Matthias -- Freundliche Gru"?e, ### http://www.stop1984.com Matthias Hannich ### nulli@xxxxxxxxxxxx ### KeyID: 407A2F69 Fingerprint: 600D 7E07 105C F674 0C4B 12C2 4DE4 A8DF 407A 2F69 -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx