[FYI] Vertrieb von Anleitung zur Virus-Programmierung in der Schweiz strafbar
http://www.heise.de/newsticker/data/wst-10.09.03-004/
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Vertrieb von Anleitung zur Virus-Programmierung in der Schweiz
strafbar
Der Vertrieb eines Datenträgers, der Instruktionen und Hinweise zum
Schreiben von Viren enthält, ist in der Schweiz strafbar. Das hat das
Schweizer Bundesgericht nach einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung
(NZZ) entschieden. Das Bundesgericht wies die Klage eines Mannes ab,
der von früheren Instanzen zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und
5000 Franken Geldstrafe verurteilt worden war.
Der Mann hatte 1996 über 3000 CDs der US-amerikanischen Group 42
importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich
Anfang der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete
ihr Wissen über Viren, trojanische Pferde und das Knacken von
Passwörtern im Internet und auf CD-ROM.
Allerdings bot sich dem Importeur wenig Gelegenheit, die Silberlinge
an den Mann zu bringen, da ein Mitarbeiter des Bundesamtes für
Informatik Anzeige wegen "Datenbeschädigung" gegen den Importeur
erstattete. Der Angeklagte, der für mehrere Banken und
Telekommunikationsunternehmen als Sicherheitsberater arbeitete, war
sich hingegen keiner Schuld bewusst.
[...]
In zwei weiteren Instanzen wurde das Urteil zunächst aufgehoben, dann
aber erneut bestätigt. Das Schweizer Bundesgericht wies nun eine
Beschwerde gegen dieses Urteil ab. Entgegen der Auffassung des
Beschwerdeführers brauche die Anleitung "nicht alle zur Herstellung
eines datenschädigenden Programms nötigen Schritte" abzudecken. Es
genüge, wenn Informationen "zu wesentlichen Herstellungsvorgängen"
abgegeben würden, so das Bundesgericht. (wst/c't)
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